Entwicklung des studentischen Fechtens
Das Fechten der Studenten ist im ausgehenden Mittelalter aus der Notwendigkeit entstanden, sich auf den langen Wegen zwischen Heimat und Universität vor Übergriffen zu schützen. Neben Angehörigen des Adels, Würdenträgern und Mitgliedern der Fechtergesellschaften (des Bürgertums und der Handwerkerschaft) stand nur den Studenten das Recht zu, Waffen zu tragen. Zu jener Zeit konnte jeder wehrhafte Mann fechten. Fechtmeister unterrichteten Studenten und Bürger in der Fechtkunst.
Erst mit der Verbreitung der Feuerwaffen bildeten sich im Bürgertum Schützenkompanien anstelle der Fechtergesellschaften; die Bürger überließen gewissermaßen die Ausübung der Fechtkunst den Adeligen, Offizieren, Professoren und Studenten, ohne dass dies aber als deren exklusives Vorrecht angesehen wurde.
Unter italienischem Einfluss setze sich im 16. Jh. das Stoßfechten durch. Wegen seiner Gefährlichkeit wurde dieses aber Ende des 18. Jh. vom heute gebräuchlichen Hiebfechten abgelöst. Als Waffe hierfür dienten Korbschläger oder Glockenschläger.
Hiermit nicht zu verwechseln ist die Austragung von Ehrenstreitigkeiten zu jener Zeit im Duell mit Säbel und Pistole.
Bis weit in das 19. Jh. hinein bestand die Kunst des Fechtens darin, Angriffe des Gegners zu parieren
oder ihnen auszuweichen. Der Abstand war so groß, dass die Fechter nur mit einem Ausfallschritt
getroffen werden konnten; der Fechtkampf war »beweglich«.
Etwa ab 1850 wandelte sich die Auffassung vom Fechten. Anstelle des beweglichen Fechtens mit Finten und Paraden legte man immer mehr Wert auf das »Stehen«, d. h. Erwarten und Parieren des Hiebes ohne sonstige körperliche Reaktion. Jeder Hieb musste sofort pariert werden, Zurückgehen war verpönt.
Zugleich wurde der Schutz des Fechters immer weiter verstärkt: Halsbinde, Weste, ein Stulp als
Armschutz und eine Schutzbrille sollten gefährliche Verletzungen ausschließen. Der Fechtarm wurde hochgenommen, die Fechter rückten zusammen, die heutige Fechtweise mit einem festen Abstand, der Mensur, war entstanden.
So ist auch heute die von Studierenden praktizierte Mensur eine verbindlichen Regeln, genannt Fechtcomment, unterliegende Form des Fechtens. Ernste Verletzungen sind nahezu ausgeschlossen. Dennoch ist die Mensur für jeden Fechter eine Ausnahmesituation, die vorbereitendes Training verlangt und ihn Überwindung kostet.
Fechten juristisch betrachtet
Während die Strafgesetzbücher Deutschlands und Österreichs das Duell generell verbieten, ist das studentische Fechten, die Mensur,
ausdrücklich straffrei. Dies hat der Bundesgerichtshof 1953 festgestellt. Und auch aus kirchlicher Sicht steht das studentische Fechten, so der Codex juris canonici aus dem Jahre 1983, nicht unter kirchlicher Strafandrohung.